Ab wann bekomme ich urlaubsgeld
Urlaubsgeld auch Urlaubsgratifikation, zusätzliches Urlaubsgeld oder Monatsgehalt genannt ist eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt. Die Auszahlung geschieht zusammen mit dem Urlaubsentgelt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt unabhängig vom Urlaub. Der Bonus ist eine freiwillige Leistung, die keine Grundlage im Arbeitsrecht hat. In diesem Sinne verhält sich das Urlaubsgeld analog zum Weihnachtsgeld. Es ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Urlaub, dem Urlaubsentgelt. Einen gesetzlichen Urlaubsgeldanspruch gibt es dementsprechend nicht. Trotzdem ist es möglich, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Sonderzahlung erlangen. Wenn in einem Arbeitsvertrag , einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Urlaubsgeld vereinbart ist, gilt dies bindend. Zahlt der Chef drei Jahre hintereinander freiwillig ein Urlaubsgeld gleicher Höhe, leitet sein Mitarbeiter aus dem Gewohnheitsrecht einen Anspruch darauf ab. Dennoch ist auch eine betriebliche Übung nicht gesetzlich verankert.
Urlaubsgeld: Ab wann bekomme ich es?
Näheres dazu erfahren Sie hier. Grundsätzlich handelt es sich beim Urlaubsgeld und beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Wie hoch die Zahlung ausfällt, ist im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Aber nicht in jedem Vertrag ist ein Urlaubsgeld vorgesehen. Wann wird es ausgezahlt? Dies ist vor allem der Fall, wenn für die Mehrstunden kein Zeitausgleich vereinbart wurde. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung , Urlaubsgeld zahlen zu müssen. Jeder Arbeitgeber legt selbst fest, ob er die Sonderzahlung im Arbeitsvertrag berücksichtigt oder nicht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen Widerruf schreiben. Dieser ist allerdings nur rechtswirksam, wenn entsprechende konkrete Widerspruchsgründe vorliegen. Ein möglicher Grund ist beispielsweise ein Umsatz, der unter einen bestimmten Prozentsatz gesunken ist. Aber in welchem Monat gibt es eigentlich das Urlaubsgeld? Wann das Urlaubsgeld ausgezahlt werden muss hängt vom entsprechenden Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
Urlaubszuschuss: Wann erhalte ich mein Geld? | Neben dem regulären Lohn oder Gehalt erhalten einige Arbeitnehmer ein- bis zweimal im Jahr Sonderzahlungen vom Arbeitgeber. Die bekannteste Sonderzahlung ist das Weihnachtsgeld. |
Urlaubsgeldfrage: Wann wird es ausgezahlt? | Die meisten Arbeitnehmer fiebern jedes Jahr auf ihren Urlaub hin. Eine kleine Auszeit vom Job, entspannt am Strand liegen und einen Cocktail schlürfen oder beim Wandern in den Bergen einen freien Kopf bekommen und Kraft für die Arbeit sammeln. |
Ab wann Urlaubsgeld: Info für Arbeitnehmer | Urlaubsgeld auch Urlaubsgratifikation, zusätzliches Urlaubsgeld oder Monatsgehalt genannt ist eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt. |
Urlaubszuschuss: Wann erhalte ich mein Geld?
Die meisten Arbeitnehmer fiebern jedes Jahr auf ihren Urlaub hin. Eine kleine Auszeit vom Job, entspannt am Strand liegen und einen Cocktail schlürfen oder beim Wandern in den Bergen einen freien Kopf bekommen und Kraft für die Arbeit sammeln. In einigen Branchen wird üblicherweise ein Urlaubsgeld gezahlt. Dabei handelt es sich um eine Jahressonderzahlung vom Arbeitgeber. Aber besteht beim Urlaubsgeld ein gesetzlicher Anspruch? Haben Sie einen Anspruch auf Urlaubsgeld nach einer Kündigung? Wie sieht es beim Anspruch auf Urlaubsgeld im Krankenstand aus? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber. Nein, beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Zusatzzahlung, zu der der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet ist. Einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Sie, wenn Ihnen dieses im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zugesichert wird. Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt , also der Lohnfortzahlung während Ihres Urlaubs, kann das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber bei einer Kündigung unter Umständen zurückverlangt werden.
Urlaubsgeldfrage: Wann wird es ausgezahlt?
Darüber hinaus kann sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld ausnahmsweise aus betrieblicher Übung bzw. Dies setzt jedoch einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung voraus. Ob ein solcher vorliegt, ist immer im konkreten Einzelfall zu beurteilen. Grundsätzlich muss die Unterscheidung einem legitimen Ziel dienen und zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sein. Wenn einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern zu Unrecht von Leistungen des Arbeitgebers ausgeschlossen werden, können die betroffenen Arbeitnehmer ebenfalls diese Leistung verlangen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG sieht im Falle der Diskriminierung einen Entschädigungsanspruch vor. Häufige Diskriminierungen erfolgen in der Praxis wegen des Alters oder des Geschlechts. Solange der Arbeitgeber keine guten Gründe für solche Unterscheidungen anführen kann, ist in aller Regel von einer Diskriminierung auszugehen. Liegt ein rechtswirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt vor, entsteht auch bei wiederholten Zahlungen keine betriebliche Übung und der Arbeitnehmer kann aus der vertraglichen Regelung keine Ansprüche herleiten.