614 bgb verzug bei der gehaltszahlung
Bleiben Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber aus, hat das schnell Konsequenzen für Arbeitnehmer. Schnelles Handeln ist hier gefragt. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Croset erklären, was bei einem Zahlungsverzug zu beachten ist und welche Möglichkeiten der Gegenwehr Arbeitnehmer haben. Im Regelfall ist für die Lohn- bzw. Gehaltszahlung ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt, entweder im Arbeitsvertrag oder in einem auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag. Wird dieser vom Arbeitgeber nicht oder nur unvollständig eingehalten, gerät er automatisch und ohne Mahnung in Verzug. Zu beachten ist hier, dass der Arbeitgeber nicht in Verzug gerät, wenn er für das Ausbleiben der Zahlungsleistung, zum Beispiel durch einen Fehler bei der Bank, nicht verantwortlich ist. Ist im Arbeitsvertrag kein Fälligkeitsdatum geregelt oder kommt kein bestimmter Tarifvertrag zur Anwendung, ist der Lohn bzw. Bei einer monatlichen Zahlweise ist die Entgeltzahlung also immer am ersten Tag des Folgemonats fällig.
614 BGB Verzug bei der Gehaltszahlung: Rechtsfolgen und Abhilfe
So entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf aktuell: Der Arbeitgeber haftet bei verspäteter Lohnzahlung für geringeres Elterngeld. Doch wann genau gilt eine Lohnzahlung als verspätet? Danach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig. Er muss also zunächst arbeiten, dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit. Zum einen gibt es zahlreiche Sonderregelungen. Eine Ausnahme existiert beispielsweise im Bereich der Ausbildungsvergütung. Sie ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Zudem kann von der Regelung grundsätzlich abgewichen werden. In Arbeits-und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich daher meist andere Regelungen zur Fälligkeit. Üblich sind heute Vereinbarungen über monatliche Zahlungen mit schriftlicher Abrechnung und Zahlungen zum Monatsende beziehungsweise bis zum Kalendertag des folgenden Monats in bargeldloser Form. Solche Regelungen, bei denen eine spätere Fälligkeit des Arbeitsentgelts vereinbart ist, sind normalerweise rechtlich nicht zu beanstanden. Wo liegt nun die Grenze?
Verzug bei der Gehaltszahlung nach § 614 BGB: Rechte des Arbeitnehmers | Gerade in Wirtschaftskrisen wie der Coronakrise haben Arbeitnehmer mit einem Lohn- oder Gehaltsrückstand des Arbeitgebers zu kämpfen. In diesem Fall sollte zuerst immer ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt werden, um das Problem bereits so zu lösen. |
§ 614 BGB: Verzug bei der Zahlung des Arbeitslohns - Lösungsmöglichkeiten | Bleiben Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber aus, hat das schnell Konsequenzen für Arbeitnehmer. Schnelles Handeln ist hier gefragt. |
Verzug bei der Gehaltszahlung nach § 614 BGB: Rechte des Arbeitnehmers
Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt, kann das für den Arbeitnehmer schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn nicht gar existenzbedrohend sein. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verzug der Zahlung der Vergütung Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber vorliegt:. Damit muss die Vergütung nach Leistung der Dienste entrichtet werden. In der Regel wird die Vergütung nach zuvor festgelegten Zeitabschnitten monatlich bemessen. Bei dieser Vereinbarung muss der Arbeitgeber die Vergütung jeweils nach Ablauf eines einzelnen Zeitabschnitts an den Arbeitnehmer auszahlen. Der Arbeitnehmer ist also nach den gesetzlichen Regelungen vorleistungspflichtig. Er muss zunächst seine Arbeit verrichten und erst danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit zu vergüten. Enthält der Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zur Monatsvergütung, wird die Zahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber genau nach Ablauf des jeweiligen Monats, konkret am 1. Kalendertag des folgenden Monats fällig.
§ 614 BGB: Verzug bei der Zahlung des Arbeitslohns - Lösungsmöglichkeiten
Das Juligehalt ist also am 1. August fällig und der Verzug tritt am 2. August ein. Der Arbeitnehmer muss für den Zahlungsverzug keine Mahnung an den Arbeitgeber schreiben, weil der Verzug bei Ablauf des festgelegten Termins automatisch eintritt. Ob das auch für den Arbeitnehmer gilt, wenn der Arbeitgeber sich mit der Lohnzahlung in Verzug befindet, war und ist immer noch umstritten. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Anspruch des Arbeitnehmers abgelehnt. Allerdings sind mehrere untere Instanzen, wie beispielsweise das Arbeitsgericht Köln oder die Landesarbeitsgerichte Berlin-Brandenburg und Sachsen anderer Auffassung und gewähren dem Arbeitnehmer die Verzugskostenpauschale. Eine andere Frage ist jedoch, ob es bei einem — ansonsten intakten — Arbeitsverhältnis sinnvoll ist, direkt die Pauschale von 40,- Euro gegen den eigenen Arbeitgeber geltend zu machen. Im Arbeitsrecht finden sich Ausschlussfristen in fast allen Arbeits- und Tarifverträgen und müssen deshalb unbedingt beachtet werden. Eine Ausschlussfrist besagt, bis wann ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht oder sogar eingeklagt werden muss, bevor er verfällt.