Aber die versandkosten werde ich bezahlen nur wenn er defekt
Immer wieder werden wir im Rahmen unserer Beratungspraxis gefragt, ob der Händler dem Verbraucher im Versandhandel im Falle des Widerrufs auch die Versandkosten, also die Kosten der Hinsendung, erstatten muss. Die Händler können diese Rechtsfolge häufig insbesondere dann nicht nachvollziehen, wenn die Widerrufsware bereits versendet wurde, der Händler diesen Teil seiner vertraglichen Verpflichtung also bereits erfüllt hat. Zudem entstehen den Händlern hierdurch nicht unerhebliche Kosten, auf denen sie nicht sitzenbleiben möchten. Wir gehen der Frage im nachfolgenden Beitrag auf den Grund. Das Gesetz unterscheidet für den Fall des Widerrufs im Fernabsatz hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen den Kosten für die Hinsendung einerseits und den Kosten für die Rücksendung andererseits. Demnach muss der Unternehmer im Falle des Widerrufs grundsätzlich die bereits vom Verbraucher gezahlten Versandkosten erstatten. Dies ist etwa der Fall, wenn der Verbraucher sich bei der Bestellung nicht für die günstigste angebotene Standardlieferung sondern für eine teurere Express-Lieferung entscheidet.
Versandkosten
Besonders häufig beschweren sich Verbraucher:innen darüber, dass der Online-Händler die Verantwortung von sich weist und behauptet, dass der Transportdienstleister Schuld an der vorliegenden Beschädigung sei. Dennoch muss der Online-Händler die Rücksendung bezahlen. Verbraucher:innen dürfen keine Nachteile daraus entstehen, dass sie die Ware bestellt und geliefert bekommen haben. Bei Online-Käufen haben Verbraucher:innen in der Regel zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tage nach Erhalt der Ware. Trotzdem sollten sie bei defekten oder beschädigten Artikeln gegenüber dem Händler deutlich machen, dass die von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag nicht widerrufen wollen. Allerdings muss er darauf vom Verkäufer rechtzeitig vor Vertragsabschluss hingewiesen worden sein, denn ohne entsprechenden Hinweis muss der Händler die Kosten tragen. Verbraucher:innen sollten vor der Rücksendung der Ware gegenüber dem Händler deutlich machen, auf welche Rechte sie sich berufen wollen. Wollen sie an dem Vertrag als solchem nicht festhalten, dann sollte der Widerruf erklärt werden.
Defekt | Immer wieder werden wir im Rahmen unserer Beratungspraxis gefragt, ob der Händler dem Verbraucher im Versandhandel im Falle des Widerrufs auch die Versandkosten, also die Kosten der Hinsendung, erstatten muss. Die Händler können diese Rechtsfolge häufig insbesondere dann nicht nachvollziehen, wenn die Widerrufsware bereits versendet wurde, der Händler diesen Teil seiner vertraglichen Verpflichtung also bereits erfüllt hat. |
Zahlungsbedingungen | Einige Elemente auf SRF. Wer hat das nicht schon erlebt: Es tönt komisch und dann gibt der Staubsauger, der Haartrockner oder was auch immer den Geist auf. |
Defekt
Einige Elemente auf SRF. Wer hat das nicht schon erlebt: Es tönt komisch und dann gibt der Staubsauger, der Haartrockner oder was auch immer den Geist auf. Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns! Bei «Espresso»-Hörer Andreas Schnetzer war es eine elektrische Zahnbürste, noch keine zwei Jahre alt. Schnetzer kramt den Garantieschein hervor und meldet dem Onlinewarenhaus den Garantiefall via Homepage. Die Antwort kommt prompt: Schnetzer solle seine Zahnbürste einem Service-Center einschicken. Das Obligationenrecht beantwortet diese Frage nicht explizit. Aber: Bei Kaufverträgen ist es so, dass der Kunde dafür sorgen muss, wie seine Waren zu ihm nach Hause kommen. Lässt er sich beliefern, so muss der Käufer Verpackungs- und Portokosten berappen. Diese Bestimmung lässt sich sinngemäss auch auf Garantiefälle anwenden. In einem Garantiefall muss der Verkäufer — je nach Garantiebestimmung - den defekten Gegenstand reparieren oder ersetzen.
Zahlungsbedingungen
Er darf Ihnen beispielsweise weder Porto fürs Einsenden an den Verkäufer oder Hersteller noch Ersatzteil- und Lohnkosten berechnen. Ansprüche auf Nacherfüllung können Sie mit Hilfe des Umtausch-Checks der Verbraucherzentralen geltend machen. Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne Ihr Einverständnis Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Bei der Reparatur hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sie in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihrem Recht auf Rücktritt oder Minderung Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen. Ist die Ware besonders sperrig oder zerbrechlich, können Sie auf eine Reparatur vor Ort bestehen.