1. säule schweiz einfach erklärt
Die schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge basiert auf drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge. Das System ermöglicht eine optimale Ausrichtung auf die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie eine optimale Verteilung der Finanzierungsrisiken. Die drei Säulen haben unterschiedliche Aufgaben und sind auch unterschiedlich geregelt. Der bedeutendste Teil dieses Sozialsystems ist die Altersvorsorge. In der Altersvorsorge ermöglichen die unterschiedlichen Finanzierungssysteme eine Verteilung der Finanzierungsrisiken. Das Dreisäulenprinzip ist daher robuster als ein Vorsorgesystem, das ausschliesslich auf eine einzige Säule setzt. Die staatliche Vorsorge ist die AHV. Sie sichert den Grundbedarf der ganzen Bevölkerung. Das Gesetz schreibt vor, wie hoch die Beiträge sind, welche Leistungen ausgerichtet werden und wie sie berechnet werden. Wenn das Renteneinkommen nicht zur Existenzsicherung ausreicht, helfen ausserdem Ergänzungsleistungen EL , den nötigen Lebensbedarf zu decken.
Säule Schweiz einfach erklärt
Grundsätzlich sind alle Beschäftigten mit Wohnsitz in der Schweiz AHV-pflichtig. Die Beiträge werden jeweils durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und nach dem Umlageprinzip direkt für die Zahlung der laufenden Rentenzahlungen verwendet. Dabei teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die abzuführenden Beträge zu gleichen Teilen. Die AHV-Beitragspflicht greift ab dem Altersjahr und endet für Frauen und Männer mit dem Erreichen des Referenzalters früher: Rentenalter von 65 Jahren. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der Rente, die im Alter an die versicherte Person ausbezahlt wird. Daher ist es wichtig, solche Vorsorgelücken innerhalb von spätestens 5 Jahren zu schliessen. Die vollständige Beitragszeit beträgt 44 Jahre mit einem Referenzalter früher: Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Versicherte Personen haben die Möglichkeit, Beitragslücken an die AHV-Kasse innert 5 Jahren nach deren Entstehung zurückzahlen. Alternativ steht natürlich auch eine freiwillige private Vorsorge wie beispielsweise das Einzahlen in ein Konto der Säule 3a oder Säule 3b für die Absicherung im Alter offen.
Die drei Säulen der Schweiz | Die schweizerische Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge basiert auf drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge. Das System ermöglicht eine optimale Ausrichtung auf die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie eine optimale Verteilung der Finanzierungsrisiken. |
Wie funktioniert die Schweizer Säulen-System? | Säule des verfassungsmässig verankerten 3-Säulen-Modells in der Schweiz. Die 1. |
Die drei Säulen der Schweiz
Keine Meetings. Keine Mittagspausen. Kein «Kannst du bitte schnell? Vom Staat. Der Verlust eines geliebten Menschen wiegt schwer. Damit wenigstens die finanzielle Belastung nicht allzu gross ist, bekommen Ehegatten mit Kindern eine Witwen- oder Witwerrente. Frauen erhalten die AHV-Witwenrente, wenn sie Kinder haben oder mindestens 45 Jahre alt sind und ihre Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat. Männer erhalten die Witwerrente lediglich bis zum Geburtstag ihres jüngsten Kindes. Bei eingetragener Partnerschaft gelten die Regeln der Witwerrente. Für Kinder bis 18 Jahre — und bis höchstens 25, sofern sie noch in der Ausbildung sind — wird zusätzlich eine Halbwaisenrente bezahlt, wenn ein Elternteil gestorben ist. Sind beide Elternteile gestorben, bekommen sie eine Vollwaisenrente. Es geht nicht mehr — die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben war nicht erfolgreich. Bei Kindern bis 18 Jahren — und bis höchstens 25, sofern sie noch in der Ausbildung sind — wird zusätzlich eine Kinderrente ausbezahlt, wenn ein Elternteil eine Invalidenrente bezieht.
Wie funktioniert die Schweizer Säulen-System?
Die berufliche Vorsorgen, auch Pensionskasse oder BVG genannt , ist für die meisten erwerbstätigen Menschen obligatorisch. Sie ergänzt die AHV-Rente und soll es Ihnen ermöglichen, auch nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Der Betrag aus der ersten und der zweiten Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das in etwa 60 Prozent des Einkommens vor der Pensionierung entspricht. Mit der dritten Säule haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersrente zu verbessern. Im Gegensatz zu den beiden anderen Säulen ist die dritte Säule nicht obligatorisch. Es handelt sich um eine individuelle und private, freiwillige Versicherung. Versichern können Sie sich, solange Sie erwerbstätig sind und wenn Sie beabsichtigen, im Hinblick auf die Pensionierung zusätzliches Geld auf die Seite zu legen. In der Broschüre Die schweizerische Altersvorsorge des Bundesamtes für Sozialversicherungen finden Sie weitere Informationen zum Thema. Zusätzliche Informationen zur ersten Säule und darüber, wer versichert ist und zu welchen Bedingungen, finden Sie auf der Seite Die AHV-Beiträge.