8 wochen vor geburt
Fragen rund um die Schwangerschaft? Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Der Geburtstermin rückt näher, die meisten Kinder drehen sich jetzt in die Geburtsposition. Der Bauchumfang macht immer mehr zu schaffen. Viele Frauen warten nun ungeduldig auf die ersten Wehen. Ab dem neunten Schwangerschaftsmonat nimmt eine werdende Mutter pro Woche etwa ein Pfund zu. Der Bauchumfang wächst deutlich. Mit dem schwerer werdenden Kind senkt sich die Gebärmutter tiefer ins Becken. Dadurch wird das Zwerchfell entlastet, sodass die Frau wieder leichter atmen kann. Auch der Magen hat dann wieder mehr Platz. Dafür drückt die Gebärmutter jetzt noch mehr auf die Blase und sorgt für häufigeren Harndrang. Viele Schwangere haben nun Rückenschmerzen. Das Sitzen und das Schlafen fallen schwerer, und auch die Lust auf Sex mag sich oft nicht mehr so recht einstellen. Auf die eigenen Bedürfnisse zu achten, sich die nötige Ruhe zu gönnen und auch mal die Beine hochzulegen, ist jetzt besonders wichtig. Ab der Schwangerschaftswoche finden die Vorsorgeuntersuchungen vierzehntägig statt.
8 Wochen vor Geburt: Vorbereitungen und Tipps
Die erste Eltern-Kind-Pass-Untersuchung muss grundsätzlich. Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld müssen die fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und die fünf Untersuchungen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes korrekt durchgeführt und nachgewiesen werden. Da die Nichtdurchführung einer Untersuchung oder mehrerer Untersuchungen , verspätete Untersuchungen sowie das Unterlassen des Nachweises der Untersuchungen bei der Krankenkasse zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes je nach gewählter Leistungsart ab dem Lebensmonat führen, sollten die Untersuchungen unbedingt in den vorgeschriebenen Zeiträumen durchgeführt werden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abweichung von den vorgeschriebenen Untersuchungsterminen möglich. Die Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die Hebammenberatung sowie die Hüftultraschalluntersuchungen und die sechste bis neunte Untersuchung des Kindes sind nicht Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. Das Untersuchungsprogramm für Schwangere findet sich auf oesterreich.
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Entwicklung und Veränderungen bei 8 Wochen vor Geburt | Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich im Mutterschutz. |
Schwangerschaft in der Endphase: Was Sie bei 8 Wochen vor Geburt beachten sollten
Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld soll während dieser Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein und wird als Ersatz für das entfallende Einkommen gezahlt. Das Wochengeld wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Die Achtwochenfrist vor der voraussichtlichen Entbindung wird aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses berechnet. Erfolgt die Entbindung zu einem anderen als dem angenommenen Zeitpunkt, verkürzt oder verlängert sich die vorgesehene Frist vor der Entbindung entsprechend. Wird die Schutzfrist und damit die Wochengeldauszahlung vor der Geburt verkürzt, verlängert sich grundsätzlich die Schutzfrist und damit auch die Wochengeldauszahlung nach der Geburt entsprechend, höchstens aber auf 16 Wochen. Bei allfälliger Änderung der Kindergeldpauschalvariante ist darauf zu achten, dass der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und der Beginn eines allfälligen Wochengeldanspruches zumindest für einen Tag überlappend sind.
Entwicklung und Veränderungen bei 8 Wochen vor Geburt
Nach der Geburt des Kindes beträgt die Mutterschutzfrist weiterhin mindestens acht Wochen. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten medizinischen Frühgeburten, d. Hinzu kommen wieder die Tage, die die Mutter vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konnte. Wird ein Baby also noch vor Beginn der geplanten Mutterschutzfrist geboren, beträgt der gesamte Mutterschutz im Anschluss an die Entbindung 18 Wochen 12 Wochen für ein frühgeborenes Kind plus 6 Wochen, die von der Mutter vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Auf die Inanspruchnahme der sechswöchigen Mutterschutzfrist vor der Geburt ihres Kindes dürfen angestellte Frauen auf eigenen Wunsch verzichten. Auf die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, Frauen während der Mutterschutzfrist im Anschluss an die Entbindung zu beschäftigen. Da Frauen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld bzw. Arbeitgeberzuschuss die hiervon betroffenen Lebensmonate ihres neugeborenen Babys zwingend auch in Form von Basiselterngeld beantragen müssen, kann es sein, dass die Mutter eines frühgeborenen Kindes mit 18 Wochen Mutterschutz zwingend Basiselterngeld für die ersten fünf Lebensmonate ihres Babys beantragen muss.