Abnutzung laminatboden
Laminat zu verlegen, ist eine der simpelsten Heimwerkerarbeiten und eine der einfachsten Methoden, um bei Hausbau und Renovierung Geld zu sparen. Wir klären daher die häufigsten Fragen rund um das Thema Laminat. Wie lange Laminat hält, ist davon abhängig, wie stark das Laminat beansprucht wird, wie gut es gepflegt wird und wie gut die Qualität des Laminats ist. Bei guter Pflege kann Laminat durchaus 10 bis 30 Jahre halten. Für Vermieter und Mieter ist die Lage deutlich geregelt. Laut Gericht ist die Haltbarkeit von Laminat auf 10 Jahre festgelegt. Ist der Bodenbelag älter, kann der Vermieter beim Auszug des Mieters keine Ansprüche für einen abgenutzten Boden geltend machen. Als Mieter haben Sie entsprechend nach ca. Liegt etwa ein Wasserschaden vor, muss der beschädigte Laminatboden logischerweise früher ausgetauscht werden. Wird ein defekter Boden nicht ausgetauscht, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben, können Sie gegebenenfalls die Miete mindern. Praxistipp : Bei einem beschädigten Laminatboden kommt es auch immer darauf an, wer den Schaden verursacht hat.
Abnutzung Laminatboden: Ursachen und Prävention
Ist ein solcher Schaden zu ersetzen, dann kann der Vermieter eventuell Kosten für die Erneuerung des Laminats in betroffenen Zimmern Mietern in Rechnung stellen. Der Laminatboden kann insgesamt erneuert werden, da Vermieter Anspruch auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Bodens haben, was mit einem teilweisen Austausch des Laminats nicht erreicht werden kann. Ein solcher Abzug Neu für Alt kann bis zu Prozent betragen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Boden schon sehr alt ist, die übliche Lebensdauer erreicht hat. Je nach Qualität des Laminats beträgt die anzusetzende Lebensdauer ca. Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt. Mieter und Vermieter einigen sich auf 10 Jahre Lebenserwartung für einen beschädigten Laminatboden in einem Zimmer. Der Vermieter konnte nachweisen, dass der Laminatboden zum Zeitpunkt der Beschädigung schon 7 Jahre im Zimmer lag. Es verbleiben für die Berechnung des Schadenersatzes 3 Jahre Restnutzungsdauer für den beschädigten Laminatboden.
Wie man Laminatboden langlebiger macht | Der Auszug aus einer Mietwohnung hält für den Vermieter oftmals böse Überraschungen bereit. Der Zustand von Laminat, Parkett oder Teppichboden war bei Einzug einwandfrei, bei Auszug sind die Bodenbeläge oft stark in Anspruch genommen oder sogar beschädigt. |
Schutzmaßnahmen gegen Abnutzung von Laminatböden | Unsere Autoren. Kostenlos registrieren. |
Wie man Laminatboden langlebiger macht
Beziehen Sie eine Mietwohnung, die mit einem anderen Bodenbelag ausgestattet ist, dürfen Sie diesen als Mieter nicht eigenständig entfernen und durch Laminat ersetzen. Fragen Sie vorher in jedem Fall den Vermieter und bitten um sein Einverständnis, den Boden zu erneuern. Alles andere wäre eine bauliche Veränderung und unzulässig. Klären Sie an dieser Stelle unbedingt auch, was mit dem Bodenbelag nach ihrem Auszug geschehen soll und sprechen Sie über eine mögliche Rückbaupflicht. Ändern Mieter ohne vorherige Einwilligung des Vermieters den Bodenbelag, kann dieser sie nach Auszug zum Rückbau verpflichten. Das verlegte Laminat wäre dann vom Mieter zu entfernen und durch den vorherigen Bodenbelag zu ersetzen. Neben dem Einverständnis des Vermieters sind auch die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Allen voran die an den Lärmschutz, denn wenn ein Teppichboden durch ein einfaches Laminat ersetzt wird, kann die zulässige Trittschallgrenze schnell überschritten werden. In diesem Fall ist ein Laminat mit integrierter oder separater Trittschalldämmung sinnvoll.
Schutzmaßnahmen gegen Abnutzung von Laminatböden
Nach Beendigung eines 14 Jahre andauernden Mietverhältnisses, machte der Vermieter nach Auszug des Mieters Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen in den Räumen der Mietwohnung geltend. Der Laminatboden wies mehrere Einkerbungen auf und der Teppichboden war durch zahlreiche Verfärbungen geschädigt. Nach Ansicht des Vermieters handelte es sich nicht um Gebrauchsspuren, sondern um Schäden die den den ehemaligen Mieter zum Schadensersatz verpflichteten. Der Mieter machte geltend, dass die Lebensdauer von Bodenbelägen lediglich 15 Jahre betrage und schon deshalb ein Schaden nicht vorliege. Bei dem beschädigten Laminatboden handelte es sich nach Ansicht des Gerichts um einen Bodenbelag von einfacher Qualität. Einkerbungen seien bei einem Laminatboden einfacher Qualität nach 14 Jahren der Nutzung als gewöhnliche Abnutzungen bzw. Die wirtschaftliche Lebensdauer eines einfachen Laminatbodens betrage nach der Entscheidung des LG Wiesbaden nicht mehr als 14 Jahre. Das Mietverhältnis der Streitparteien dauerte aber bereits 14 Jahre. Der Vermieter hatte auch keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch des Teppichbodens, da auch bei einem hochwertigen Teppichboden lediglich eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren anzusetzen sei.